AGB

AGBs

– Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und Merz Freerideschule. Sie werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Bei der Buchung von besonderen Eventausschreibungen haben die darin aufgeführten AGBs, falls abweichend, Vorrang. Diese sind in der jeweiligen Ausschreibung ersichtlich.

§1 Teilnahmebedingungen

a) Teilnahmevoraussetzungen:

Voraussetzung zur Teilnahme an den Events des Veranstalters sind die in der jeweiligen Eventbeschreibung genannten Anforderungen, eine gesunde körperliche Verfassung, sowie eine entsprechende Ausrüstung. Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie den Voraussetzungen gewachsen sind. Beachten Sie dabei bitte, dass Coaches von Merz Freerideschule berechtigt sind, Teilnehmer zu Beginn und noch während der Veranstaltung ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen, sofern die Anforderungen nicht erfüllt werden. Eine Kostenübernahme wird in diesem Fall nicht erfolgen.

b) Mindestteilnehmerzahl:

Für die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung ist die Mindestteilnehmerzahl angegeben. Der Vertrag ist an die aufschiebende Bedingung der Mindestteilnehmerzahl geknüpft. Bis zum Eintritt der Bedingung ist der Vertrag schwebend unwirksam. Sollte diese nicht erreicht werden, bei Mehrtagesveranstaltungen bis spätestens 7 Tage, bei Tagesveranstaltungen bis spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn, kommt der Vertrag nicht zustande. Den eingezahlten Veranstaltungspreis erhalten Sie in voller Höhe zurück. Darüber hinaus gehende Anforderungen, z.B. für bereits gebuchte Hotels, Visa, Mietwagen, Impfungen etc. können nicht übernommen werden. Wünschen Sie trotzdem die Durchführung der Veranstaltung, so unterbreitet Ihnen MerzFreerideschule ein neues Angebot zu einem neu errechneten Preis. Über die Annahme des neuen Angebots kommt ein neuer Vertrag zustande.

§2 Anmeldung-Bestätigung

a) Anmeldung:

Mit der schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Vertrag verbindlich an.

b) Minderjährige:

Bei minderjährigen Reisenden muss die Buchung durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen.

c) Vertragsannahme:

Der Vertrag kommt durch Annahme seitens Merz Freerideschule zustande. Die Annahme ist an keine bestimmte Form gebunden.

d) Inhaltsabweichung:

Weicht der Inhalt der Annahmebestätigung vom dem der Anmeldung ab, liegt durch den Veranstalter ein neues Angebot vor, an welches er für den Zeitraum von sieben Tagen gebunden ist. Erklärt der Teilnehmer innerhalb dieser Bindungsfrist dem Veranstalter die Annahme, so kommt der Vertrag auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande.

e) Nebenabrede:

Nebenabreden, die den Umfang der ausgeschriebenen Leistungen verändern, sollten Sie sich aus Beweissicherungsgründen schriftlich bestätigen lassen.

§3 Bezahlung

a) Bei Anmeldung ist eine Anzahlung von € 50,– je Person und Kurs zu leisten. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen fällig. Den Restbetrag bitten wir bis spätestens 10 Tagen vor Kursbeginn ohne weitere Aufforderung einzuzahlen, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

b) Betragen die Eventkosten weniger als €50,-, so ist der Gesamtbetrag bei Anmeldung zu entrichten.

c) Leisten Sie die Anzahlung bzw. die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Fristen, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung vom Vertrag zurückzutreten und den Platz entsprechend weiter zu vermitteln. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt Rücktrittskosten (siehe unten) zu beanspruchen.

d) Sollten sich Beförderungskosten oder Angaben für bestimmte im Vertrag enthaltene Leistungen nach Vertragsabschluss erhöhen, so ist der Veranstalter berechtigt, den Veranstaltungspreis entsprechend mit genauen Angaben für die Berechnung des neuen Preises anzupassen und es durch eine Erhöhung der Beförderungskosten oder Änderung der Flughafengebühren, andere Wechselkurse oder ähnlichem gerechtfertigt ist. In jedem Fall werden Sie über eine solche Änderung einer wesentlichen Veranstaltungsleistung unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes informiert. Betragen die Preiserhöhungen mehr als 5% des Veranstaltungspreises, können Sie vom Vertrag unentgeltlich zurücktreten.

§4 Leistungen

a) Aus den Leistungsbeschreibungen der entsprechenden Veranstaltung ergeben sich welche Leistungen vertraglich geregelt sind. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter bindend. Anderes ergibt sich nur, wenn bei Vertragsabschluss nicht absehbar, der Veranstaltungsablauf bedingt durch alpine Gefahren, Lawinengefahr, Schlechtwetter oder Straßenverhältnisse oder Ähnlichem geändert werden muss.

Bedingt durch den Charakter solcher Reisen mit häufigen Wetterwechseln im Gebirge, Alpinen Gefahren, Lawinengefahr können wir keine Garantie jeglicher Veranstaltungserfolge erteilen, aus solchen Umständen ergibt sich kein Reisemangel der zur Minderung oder zum Rücktritt berechtigt.

b) Falls gewünscht, wird eine Leihausrüstung gestellt. Diese ist nicht im Eventpreis enthalten und wird zusätzlich berechnet. Bei Verlust der Leihausrüstung von Merz Freerideschule trägt der Teilnehmer die Kosten für die Ersatzbeschaffung.

c) Der Teilnehmer ist durch Merz Freerideschule weder unfall- noch krankennversichert. Daher empfehlen wir dem Teilnehmer eine Reiserücktrittsabsicherung, Reiseunfallversicherung, bei Events im Ausland eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Rücktransport, sowie eine Bergekostenversicherung abzuschließen.

d) Der Teilnehmer verpflichtet sich den vereinbarten Preis zu entrichten.

§5 Recht zum Kursausschluss

Ein Teilnehmer kann in unten aufgeführten Fällen vom Event ausgeschlossen werden:

  • Nichtbefolgung der Anweisungen des Veranstalters bzw. der von ihm eingesetzten Coaches, insbesondere sicherheitsrelevante Anweisungen
  • Drogeneinfluss des Teilnehmers (z.B. Alkohleinfluss)

Eine Erstattung der vollen bzw. eines Teils der Veranstaltungskosten erfolgt in diesem Falle nicht, da es in der Risikosphäre des Teilnehmers liegt.

§6 Abmeldung-Rücktritt

Der Teilnehmer hat das Recht, vor Veranstaltungsbeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber Merz Freerideschule vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen.

Macht er von diesem Recht Gebrauch, so kann Merz Freerideschule eine pauschale Entschädigung verlangen:

bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des Veranstaltungspreises

(mindestens 20,- €/Person)

19 bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Veranstaltungspreises

(mindestens 20,- €/Person)

ab 9 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des Veranstaltungspreises

(mindestens 20,- €/Person)

Nehmen Sie nach Veranstaltungsantritt einzelne Leistungen, die ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, nicht wahr, so entfällt ein Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises.

Zur Kündigung des Vertrags wegen höherer Gewalt wird auf die gesetzliche Regelung im BGB (§ 651 j (1) und (2) verwiesen, die wie folgt lauten: Wird die Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter, als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 S. 1 und 2, Abs. 4 S. 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die anderweitigen Mehrkosten dem Reisenden allein zur Last.

§7 Umbuchungen

Der Kunde hat nach Abschluss des Vertrages keinen Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchungen). Wird dem Kunde zuliebe dennoch eine solche Umbuchung vorgenommen, so kann der Veranstalter eine Umbuchungsgebühr von 30,00 € erheben.

§8 Ersatzpersonen

Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Veranstaltungserfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Teilnehmer dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

§9 Haftung des Veranstalters

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Für Fremdleistungen haftet der Veranstalter nicht und haftet somit auch nicht für Erbringungen von vorhandenen Beförderungsleistungen (wie beispielsweise: Bergbahnen, .Skilifte etc.). Eine Haftung klärt sich in solch einem Fall durch die Bestimmungen der entsprechenden Unternehmen.

§10 Mitwirkungspflicht

Bei auftretenden Leistungsstörungen hat der Teilnehmer die Pflicht eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten bzw. zu vermeiden und entsprechend der gesetzlichen Regelungen mitzuwirken.

Der Teilnehmer ist verpflichtet seine Beanstandungen unmittelbar der örtlichen Veranstaltungsleitung mitzuteilen und Abhilfe einzufordern. Sofern möglich, muss der Veranstalter Abhilfe leisten. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Teilnehmer schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

§11 Datenschutz-Bildrechte

Die im Rahmen der Buchung abgegebenen personenbezogenen Daten werden von Merz Freerideschule ausschließlich für interne Zwecke, insbesondere zur Bearbeitung der Veranstaltung und zur Erfüllung vertraglicher Veranstaltungsleistungen verwendet, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt.

Im Rahmen der Veranstaltungsabwicklung kann es erforderlich sein, personenbezogene Daten ganz oder teilweise an weitere Vertragspartner wie z.B. Hotels, Hütten weiter zu gegeben. In jedem Fall sind wir bemüht die Weitergabe dieser Daten auf ein unbedingt notwendiges Maß zu beschränken.

Außerdem gestattet der Teilnehmer die Weitergabe seiner Kontaktdaten in einer Teilnehmerliste (Namen, Adresse, E-Mail, Telefonnummer) an die anderen Teilnehmer derselben Veranstaltung zur Organisation von Fahrgemeinschaften, sofern nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Sofern Sie nicht ausdrücklich widersprechen, stimmen Sie mit Ihrer Anmeldung zu, dass Ihre persönlichen Bildrechte für die Dauer des Events an den Veranstalter abgetreten sind und willigen ein, dass dieses Bild- und/oder Videomaterial – auch für weiterführende Werbezwecken – veröffentlicht werden kann. Dies gilt insbesondere für die Internetseite von  www.sportservice-merz.de sowie der verbundenen Facebook-Seite und umfasst ausdrücklich auch die Übertragung der Bildrechte von selbst erstelltem Bild- und Videomaterial während der Veranstaltung auf den Veranstalter. Diese Regelung umfasst sämtliches, während der Veranstaltung durch den Veranstalter, durch Teilnehmer oder dritte, erstelltes Bild- und/oder Videomaterial.

§12 Erhöhtes Risiko und Alpine Gefahren

Die von MerzFreerideschule veranstalteten Veranstaltungen werden gewissenhaft und umsichtig vorbereitet. Bei allen Kursen und Veranstaltungen ist zu beachten, dass im Bergsport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr, usw). Trotz umsichtiger Veranstaltungsplanung und fürsorglicher Betreuung durch den Coach, kann ein gewisses Restrisiko nicht ausgeschlossen werden. Dieses alpine Restrisiko müssen Sie selbst tragen. Eine entsprechende Vorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training (bspw. durch die Teilnahme an einem vorhergehenden Kurs) und persönliche Umsichtigkeit mindert die Unfallgefahr. Für die Höhenanpassung, ist eine frühere Anreise zu empfehlen. Jedem Teilnehmer wird empfohlen, sich in der entsprechenden alpinen Fachliteratur über die geplanten Tourenziele zu informieren.

§13 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche aufgrund nicht vertragsmäßiger Erbringung der Veranstaltung hat der Teilnehmer bereits während der Veranstaltung dem Veranstaltungsleiter die Mängel zu rügen. Nach Abgelaufener Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren nach einem Jahr, mit Ausnahme von Ansprüchen auf Ersatz von Körper-u. Gesundheitsschäden gerichtet sind und solch die auf grobes Verschulden gestützt sind. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden soll.

Schäden, die entstehen, da der Teilnehmer dem Coach nicht Folge leistet, werden von Merz Freerideschule nicht erstattet. Ebenso übernimmt MerzFreerideschule keine Haftung für risikobehaftetes Verhalten des Teilnehmers. Für ein solches ist allein der Teilnehmer verantwortlich.

§14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

§15 Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und Teilnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

§16 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters, unabhängig davon, welche Seite einen Anspruch geltend macht.